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Öffentliche Auslegung - 13. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Kreuzberg – An der Tanne – Dachleite“13.02.2019 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.11.2018 den Planentwurf nebst Begründung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schonungen sowie zur 13. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Kreuzberg - An der Tanne - Dachleite“, GT Schonungen, gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Gleichzeitig wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (Koppelungsverfahren) durchgeführt. Eine grenzüberschreitende Beteiligung ist nicht erforderlich. Entsprechend der Bestimmungen des § 3 Abs. 2 BauGB wird der Planentwurf nebst Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 04.02.2019 bis 08.03.2019 bei der Gemeinde Schonungen, Bauamt, Zimmer 19, 1. Stock, Marktplatz 1, 97453 Schonungen öffentlich ausgelegt. Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung möglich. Dort kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden. Es besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.-Nr. 788, 789, 789/2, 790, 790/3, 791, 794/1, 828/2, 830, 832, 1265/1 und 1392/9 der Gemarkung Schonungen. Ziel der Planung ist die Schaffung neuer Bauflächen zur Erweiterung des Schulstandortes mit Bau einer Grundschule sowie Erweiterung der öffentlichen Verkehrsflächen mit Verbindung der Straße „Am Galgenberg“ mit der Straße „An der Tann“. Folgende umweltbezogenen Informationen liegen vor: Innerhalb des Umweltberichts sind folgende Informationen verfügbar Auswirkungen der Planung auf - Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima - FFH-Gebiete - den Menschen und seine Gesundheit - Sach- und Kulturgüter (Landschaftsbild) - Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern - Nutzung erneuerbarer und sparsamer Umgang mit Energie - Prognose der Entwicklung bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung - Prüfung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen - Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten - Methodik der Umweltprüfung - die geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen Zudem sind folgende umweltrelevanten Stellungnahmen und Gutachten verfügbar: Landratsamt Schweinfurt, Umweltamt, Schreiben vom 01.10.2018 Landratsamt Schweinfurt, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 20.09.2018 Gutachten vom 27.11.2018 zur Grünordnung mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung Während dieser Auslegung können Bedenken und Anregungen gegen die beabsichtigte Planung vorgebracht werden. Bei nicht fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen kann die Gemeinde davon ausgehen, dass öffentliche und private Belange nicht berührt werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Schonungen den 18.01.2019 Stefan Rottmann 1. Bürgermeister
Download: 13. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Kreuzberg – An der Tanne - Dachleite“, Begründung, Umweltbericht, Grünordnungsplanung, Stellungnahmen und Gutachten, Auszug Beschluss Gemeinderat Öffentliche Auslegung B-Plan.pdf |
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